Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) für Coaching Ausbildungen

Coaching Ausbildung Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub)

Unsere Coaching Ausbildung ist staatlich anerkannt. Teilnehmende unserer Coaching Ausbildung haben daher die Möglichkeit, Bildungszeit für die jeweilige Coaching Ausbildung zu beantragen, gemäß § 11 Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG)

Folgende Coaching Ausbildungen sind anerkannt:

  • Coaching Ausbildung „Systemischer Personal Coach“
  • Coaching Ausbildung „Systemischer Business Coach“
  • Coaching Ausbildung „Systemischer Personal & Business Coach“
  • Trainer Ausbildung “Systemischer Trainer”
  • Systemische Teamentwicklung Ausbildung – Team Coach
  • wingwave® Coach Ausbildung

Coaching Ausbildung Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub): Bei Teilnahme an einer unserer Aus- oder Weiterbildung erhalten Sie von uns die entsprechende Vorgangsnummer / Geschäftszeichen, um die Bildungszeit beantragen zu können.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Bildungszeit:

Wer hat Anspruch?

Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner ArbeitnehmerInnen und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter.
Für BeamtInnen gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Lands Berlin.

Für wie lange?

Die Bildungszeit beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. ArbeitnehmerInnen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Wo wird die Bildungszeit beantragt?

Die Bildungszeit wird beim Arbeitgeber beantragt. Inanspruchnahme und Zeitpunkt der Bildungszeit sind dem Arbeitgeber so früh wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dem Arbeitgeber ist die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung bzw. bei als anerkannt geltenden Veranstaltungen im Sinne des §11 (1) des BiZeitG die Bestätigung der Einrichtung vorzulegen.

Anerkennung:

Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen zur Bildungszeit können nur vom Bildungsträger (Veranstalter) gestellt werden. Die Anträge sollten 10 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei der zuständigen Senatsverwaltung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks (auch online möglich) eingereicht werden. Nachträgliche Anerkennungen sind nach dem BiZeitG nicht möglich.